Aktuell

  • Bauvorhaben Fernradweg Berlin-Leipzig - 2. Bauabschnitt im „Flaschenhals“ - Informationsveranstaltung am 9. Februar

    Der Fernradweg Berlin-Leipzig wird vom Gleisdreieck kommend über den Flaschenhals weiter geführt - anlässlich des Starts dieses zweiten Bauabschnitts lädt Stadtrat Daniel Krüger zur Informationsveranstaltung ins Rathaus Schöneberg ein. mehr
  • Der Quartiersfonds 1 startet wieder – stellen Sie bis Mitte Februar erste Anträge!

    Kleinere Aktionen von Menschen aus dem Schöneberger Norden für Menschen aus dem Schöneberger Norden können durch Quartiersfonds-1-Mittel gefördert werden – stellen Sie Ihre ersten Anträge bis zum 17. Februar 2012! mehr
  • Band für Mut und Verständigung 2012: Vorschlagsfrist bis zum 01.03.2012

    Menschen aus Berlin und Brandenburg, die durch ihr mutiges Eingreifen Mitbürgerinnen und Mitbürger vor rassistischer Gewalt beschützt oder durch ihre langjährige engagierte ehrenamtliche Arbeit zur interkulturellen und sozialen Verständigung beigetragen haben, können bis zum 1. März für das „Band für Mut und Verständigung“ vorgeschlagen werden. mehr

Aktuelle Veranstaltungen

Dienstag, 07.02.2012
22:00

Filmtipp: „Der Weg der Wanderhuren - Zwischen Dortmund und Stolipinovo“

Donnerstag, 09.02.2012
18:30

Bauvorhaben Fernradweg Berlin-Leipzig - 2. Bauabschnitt im „Flaschenhals“ - Informationsveranstaltung

Freitag, 10.02.2012
11:00

„50+ Gemeinsam Aktiv“: 4. Seniorenmesse im Rathaus Schöneberg

Fakten

Gesamtumfang
In der Laufzeit des Programms STÄRKEN vor Ort von zunächst 2009 bis 2011 werden Fördermittel in Höhe von rund 83 Mio. € aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ zur Verfügung gestellt.

Förderer
Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen.

Das Programm unterstützt die jugend- und gleichstellungspolitischen Zielstellungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Zuwendungen
Die Zuwendungen werden auf der Grundlage des eingereichten und genehmigten Fördervertrages als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Mind. 15 % der Gesamtausgaben sind in den Fördergebieten als nationale Kofinanzierung zur ESF-Förderung beizusteuern. Der Eigenanteil der Antragsteller kann grundsätzlich durch kommunale, aber auch andere öffentliche Mittel erbracht werden.

Förderung
Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Einrichtung einer Lokalen Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort
  • Sicherung der Kofinanzierung, in unserem Fall durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Unterstützung der Arbeit der Koordinierungsstelle durch ein Ämternetzwerk und ein lokales bzw. regionales Netzwerk im Fördergebiet
  • Einrichtung eines lokalen Begleitausschusses, der über die Mittelvergabe und Projektauswahl entscheidet
  • Beteiligung der Zielgruppe an den Schritten der Umsetzung

Die ESF-Förderung kann für die Stadtteile max. 100.000 € betragen. Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln zur Förderung der Mikroprojekte und Mittel für die Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle.

Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage und zu den Sonstige Zuwendungsbestimmungen finden Sie in den Leitlinien zum ESF-Bundesprogramm.

text: ESF/jk; grafik: Antrag