Aktuell

  • Bauvorhaben Fernradweg Berlin-Leipzig - 2. Bauabschnitt im „Flaschenhals“ - Informationsveranstaltung am 9. Februar

    Der Fernradweg Berlin-Leipzig wird vom Gleisdreieck kommend über den Flaschenhals weiter geführt - anlässlich des Starts dieses zweiten Bauabschnitts lädt Stadtrat Daniel Krüger zur Informationsveranstaltung ins Rathaus Schöneberg ein. mehr
  • Der Quartiersfonds 1 startet wieder – stellen Sie bis Mitte Februar erste Anträge!

    Kleinere Aktionen von Menschen aus dem Schöneberger Norden für Menschen aus dem Schöneberger Norden können durch Quartiersfonds-1-Mittel gefördert werden – stellen Sie Ihre ersten Anträge bis zum 17. Februar 2012! mehr
  • Band für Mut und Verständigung 2012: Vorschlagsfrist bis zum 01.03.2012

    Menschen aus Berlin und Brandenburg, die durch ihr mutiges Eingreifen Mitbürgerinnen und Mitbürger vor rassistischer Gewalt beschützt oder durch ihre langjährige engagierte ehrenamtliche Arbeit zur interkulturellen und sozialen Verständigung beigetragen haben, können bis zum 1. März für das „Band für Mut und Verständigung“ vorgeschlagen werden. mehr

Aktuelle Veranstaltungen

Dienstag, 07.02.2012
22:00

Filmtipp: „Der Weg der Wanderhuren - Zwischen Dortmund und Stolipinovo“

Donnerstag, 09.02.2012
18:30

Bauvorhaben Fernradweg Berlin-Leipzig - 2. Bauabschnitt im „Flaschenhals“ - Informationsveranstaltung

Freitag, 10.02.2012
11:00

„50+ Gemeinsam Aktiv“: 4. Seniorenmesse im Rathaus Schöneberg

Einteilung der "Soziale Stadt"-Mittel: Quartiersfonds 1 - 3

Mit Mitteln des Programms "Soziale Stadt" werden unterschiedlichste Vorhaben unterstützt - hinter den Bezeichnungen "Qurtiersfonds 1, 2 und 3" stehen Gelder unter anderem für verschieden umfangreiche Projekte.

Seit dem 1. Januar 2007 hat sich das Förderverfahren für Projekte verändert, die aus Mitteln des Programms "Soziale Stadt" unterstützt werden. Diese Veränderung trägt den Anforderungen der EU-Verordnungen Rechnung. Die Kleinteiligkeit der Integrationsmaßnahmen und die dazugehörige Antragstellung bis zur Bewilligung haben für die Teams und die Verwaltung bisher eine erhebliche Belastung dargestellt. Zur Vereinfachung der Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren wurde nun ein Berliner Kohäsionsfonds aufgelegt. Er besteht aus drei Quartiersfonds.

Der Quartiersfonds 1

Der Quartiersfonds 1 ist ein Bewohnerfonds, ehemals Aktionsfonds genannt. Im Rahmen des Quartiersfonds 1 werden sozio-kulturelle Projekte bis zu 1.000 Euro gefördert. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird von der Vergabejury im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde getroffen. Das QM-Team ist verpflichtet, die Mittel an Dritte weiterzugeben.
Dieser Fonds dient der Finanzierung von kurzfristigen und schnell sichtbaren Maßnahmen im Quartier. Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Quartiers entsprechen und sollen insbesondere auf die Förderung der Bewohneraktivierung und -beteiligung ausgerichtet sein. Maßnahmen, die aus dem Quartiersfonds 1 finanziert werden können, müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Förderung der Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Förderung und Anleitung zur Selbsthilfe
  • Förderung der Eigenverantwortung
  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte
  • Nutzen für die Gemeinschaft/Nachbarschaft
  • Belebung der Stadtteilkultur

Der Quartiersfonds 2

Der Quartiersfonds 2 fördert sozio-kulturelle Projekte in einem Rahmen zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Er dient der Finanzierung von nachhaltig wirkenden Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsschwerpunkte der Quartiere. Die Projekte müssen den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und der Förderrichtlinie entsprechen. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird vom Quartiersrat im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde getroffen. Auch hier ist das QM-Team verpflichtet, die Mittel an Dritte weiterzugeben.

Der Quartiersfonds 3

Der Quartiersfonds 3 fördert sozio-kulturelle Projekte und Maßnahmen ab 10.000 Euro und dient der Finanzierung von nachhaltig wirkenden Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsschwerpunkte der Quartiere. Die Projekte müssen den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und der Förderrichtlinie entsprechen. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird vom Quartiersrat im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde getroffen. Die Entscheidung zur Trägerauswahl wird in der Steuerungsrunde unter Einbeziehung des Quartiersrats getroffen.

Hier die unterschiedlichen Quartiersfonds nochmals im Überblick:

Fonds Mittelvolumen Fördersumme Einzelprojekte Bemerkungen
QF I 10.000 € bis zu 1.000 € entspricht dem ehemaligen Aktionsfonds, wird durch den bestehenden Vergabebeirat vergeben
QF II 35.000 € von 1.000 € bis 10.000 € Projektentscheidung erfolgt durch QR, kleine Projekte können schneller und unbürokratischer für die Träger bewilligt werden
QF III noch unbekannt über 10.000 € Projektentscheidung erfolgt durch QR, Verfahren entspricht dem bisher dem QR bekannten
text: M. Scheele Knight, H. Hübner (gekürzt), Lippert